Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.02.2005 - 7 O 569/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35366
LG Berlin, 24.02.2005 - 7 O 569/04 (https://dejure.org/2005,35366)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.02.2005 - 7 O 569/04 (https://dejure.org/2005,35366)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 7 O 569/04 (https://dejure.org/2005,35366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    In diesen Umständen liegt ein wesentlicher Unterschied zu Ansprüchen aus einer Krankentagegeld- oder Restschuldversicherung, bei der eine Klage auf zukünftige Leistung weithin für unzulässig gehalten wird, weil sich der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nur schwer verlässlich prognostizieren lasse (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104, 105 und VersR 2012, 1516; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Saarbrücken, VersR 2014, 232 f.; LG Berlin, r+s 2005, 338, 339; zur Feststellungsklage: OLG Hamm, VersR 2013, 309).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11

    Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

    Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463; HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11).
  • LG Berlin, 04.09.2007 - 7 O 313/07
    Das ist grundsätzlich bei in der Zukunft liegenden Krankentagegeldansprüchen nicht der Fall, weil der Anspruch nicht nur vom Zeitablauf, sondern auch vom Fortbestand der vollständigen Arbeitsunfähigkeit abhängt, über die sich grundsätzlich nur schwer verlässliche Prognosen stellen lassen (vgl. LG Berlin r+s 2005, 338).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht