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LG Berlin, 24.02.2005 - 7 O 569/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2005, 338
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21
Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des …
In diesen Umständen liegt ein wesentlicher Unterschied zu Ansprüchen aus einer Krankentagegeld- oder Restschuldversicherung, bei der eine Klage auf zukünftige Leistung weithin für unzulässig gehalten wird, weil sich der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nur schwer verlässlich prognostizieren lasse (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104, 105 und VersR 2012, 1516; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Saarbrücken, VersR 2014, 232 f.; LG Berlin, r+s 2005, 338, 339; zur Feststellungsklage: OLG Hamm, VersR 2013, 309). - LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11
Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld
Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463;… HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11). - LG Berlin, 04.09.2007 - 7 O 313/07 Das ist grundsätzlich bei in der Zukunft liegenden Krankentagegeldansprüchen nicht der Fall, weil der Anspruch nicht nur vom Zeitablauf, sondern auch vom Fortbestand der vollständigen Arbeitsunfähigkeit abhängt, über die sich grundsätzlich nur schwer verlässliche Prognosen stellen lassen (vgl. LG Berlin r+s 2005, 338).